Aktuelle Termine, Ankündigungen und Events  

 

 

Die, vom Gesetzgeber, nach Landeshundegesetz NRW vorgeschriebene Sachkundeprüfung, kann für Hunde nach den §§ 10 und 11 des LHundG, nach vorheriger Anmeldung, jeder Zeit abgelegt werden. 

Weiter ist es möglich einen Verhaltenstest für Hunde des § 10, nach Voranmeldung und Terminabsprache, abzulegen. 

Das Landeshundegesetz finden Sie unter dem Button:

Gesetze und Vorschriften. 

Informationen zum neuen SEPA Lastschriftverfahren finden Sie im Impressum!

 

Ausbildungszentrum für Hunde - Köln


www.hundeschule-hillgemann.de