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Dieser Betrieb ist zugelassen nach §11 Abs. 1, Satz 1, Nr. 8 f Tierschutzgesetz
WICHTIGE MITTEILUNG
Auszug aus einer Mitteilung der Stadt Köln vom 23.04.2020:
Es freut mich sehr, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass sich das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen der Stadt Köln bezüglich der Thematik „Hundeschulen" der Auslegung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen anschließt.
Demnach ist der Betrieb von Hundeschulen weiterhin zulässig, und zwar nach § 7 Abs. 1 der CoronaSchVO. Insbesondere handelt es sich bei Hundeschulen nicht um nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 der CoronaSchVO unzulässige schulische Einrichtungen. Gemäß § 7 Abs. 1 der CoronaSchVO dürfen Dienstleister ihrer Tätigkeit weiter nachgehen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden (also zum Hundebesitzer) gewahrt bleibt. Ein Gruppentraining ist unter Berücksichtigung des Mindestabstands also möglich.
Sofern das Training der Hunde im öffentlichen Raum (also nicht auf Privatgeländen) erfolgt, gilt darüber hinaus § 12 Abs. 1 CoronaSchVO, wonach Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt sind; in diesem Falle wäre nur noch ein Einzeltraining möglich.
Alles Gute und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgerbüro
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Seit nun mehr 20 Jahren bilden wir Hundehalter im Umgang mit ihren vierbeinigen Freunden erfolgreich aus.
Kommunikation zwischen Mensch und Hund steht bei uns an allererster Stelle.
Dieses Hauptziel soll die Kommunikation auf der Basis
MENSCH - HUND - MENSCH auf- und ausbauen, um natürliche Meutebezüge in allen Bereichen zu festigen.
Unser Training basiert auf den psychologischen, ethologischen (der Basis der Verhaltungsforschung) und kynologischen (der allgemeinen Lehre von Hunden) Grundlagen im Umgang mit Hunden.
Konsequent, individuell, ohne Zwang!