Sachverständiger für Hundewesen nach dem Landeshundegesetz Nordrhein - Westfalen (LHundG - NRW)
Als annerkannte sachverständige Stelle und anerkannter Sachverständiger, durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW bin ich u.a. qualifiziert und zugelassen, Wesens- und Verhaltensteste für bestimmte Hunde, insbesondere des § 10, sowie Sachkundeprüfungen von Haltern von Hunden der §§ 11 und 10 abzunehmen. Diese Überprüfungen dürfen von mir, von amtlicher Seite her bescheinigt werden und dienen u.a., nach Bestätigung durch das Amt, für eine Maulkorb- und Leinenbefreiung, sowie zur Erteilung der Sachkunde (muss von jedem Hundehalter nach LHundG erbracht werden).